Pflegehilfsmittel

Pflegebox: monatlich gratis für Menschen mit Pflegegrad.

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse bezahlt. Bis zu 42 Euro im Monat. Wir kümmern uns um den Antrag und liefern direkt zu Ihnen.

Pflegekasse zahlt

bis 42 €

pro Monat für Verbrauchsmaterialien

ab Pflegegrad 1 gesetzlich garantiert (§ 40 Abs. 1 SGB XI)

Was steckt drin?

Verbrauchsmaterialien, die im Pflegealltag wirklich gebraucht werden

Eine Pflegebox enthält Dinge, die im Alltag mit Pflegebedarf regelmäßig verbraucht werden: Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Waschlappen und mehr. Die Pflegekasse zahlt dafür jeden Monat bis zu 42 Euro.

Wir stellen die Box nach Ihrem Bedarf zusammen, sorgen dafür, dass alles rechtzeitig geliefert wird, und kümmern uns darum, dass Ihre Kasse den Betrag übernimmt.

Gesetzliche Grundlage

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ergibt sich aus § 40 Abs. 1 SGB XI. Er gilt für alle Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5, unabhängig davon, ob sie zuhause oder stationär gepflegt werden.

Einmalhandschuhe

Latexfrei, verschiedene Größen. Für pflegende Angehörige und Pflegekräfte.

100 Stück pro Monat

Bettschutzeinlagen

Saugstarke Einlagen für das Bett oder den Rollstuhl. Schützen Matratze und Wäsche.

30 Stück pro Monat

Einmalwaschlappen

Vorgefeuchtet oder trocken, weich und hautschonend. Für die tägliche Körperpflege.

90 Stück pro Monat

Mundschutzmasken

Dreilagig, EN 14683. Für Besucher und Pflegekräfte beim Kontakt.

25 Stück pro Monat

Desinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel nach DGHM-Liste. Schützt vor der Übertragung von Keimen.

500 ml pro Monat

Fingerlinge

Aus Latex oder latexfrei. Für kleinere Pflegemaßnahmen.

50 Stück pro Monat

Anspruch

Wer bekommt die Pflegebox?

Mit Pflegegrad 1 bis 5

Der Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1. Es spielt keine Rolle, ob Sie zuhause wohnen oder in einer Einrichtung betreut werden.

Gesetzlich und privat versichert

Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Personen können Pflegehilfsmittel beantragen. Bei privaten Kassen weichen die genauen Regelungen manchmal ab, wir prüfen das für Sie.

Auch in Kombination mit dem Hausnotruf

Viele unserer Kunden nutzen sowohl den Hausnotruf als auch die Pflegebox. Beides lässt sich gut kombinieren. Wir stellen für beides den Antrag.

Ablauf

So läuft es ab

Von der ersten Nachricht bis zur ersten Lieferung braucht es in der Regel nur wenige Tage.

1

Sie melden sich bei uns

Per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular. Wir brauchen nur Ihren Namen, Ihre Versichertennummer und den Pflegegrad.

2

Wir stellen den Antrag

Wir füllen alle Formulare für Sie aus und schicken den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts selbst ausfüllen.

3

Kasse erteilt die Genehmigung

Das dauert in der Regel wenige Tage. Wir informieren Sie, sobald die Zusage da ist.

4

Lieferung direkt zu Ihnen

Die Pflegebox kommt jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Sie müssen nichts bestellen, nichts nachdenken.

Kombiniert sparen

Hausnotruf und Pflegebox aus einer Hand

Wenn Sie bereits unseren Hausnotruf nutzen oder gerade darüber nachdenken, können wir beides gemeinsam beantragen. Das spart Zeit und Papierkram.

Die Pflegekasse erstattet bis zu 25,50 Euro für den Hausnotruf und bis zu 42 Euro für die Pflegebox. Das sind zusammen bis zu 67,50 Euro im Monat, für die Sie keinen Cent aus eigener Tasche zahlen.

Was die Pflegekasse übernimmt

Hausnotruf (Basis)25,50 €/Monat
Pflegebox (Verbrauchsmaterialien)bis 42 €/Monat
Anschlussgebühr Hausnotruf (Pflegekasse-Zuschuss)10,49 € einmalig
Gesamt pro Monatbis 67,50 €

Gemäß § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI. Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was viele vorher wissen wollen

Muss ich die Pflegebox selbst bezahlen?

Nein, wenn Sie Pflegegrad 1 bis 5 haben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Wenn der Inhalt der Box weniger kostet, zahlen Sie gar nichts. Wenn Sie mehr möchten, zahlen Sie nur den Unterschied.

Kann ich selbst bestimmen, was in der Box ist?

Ja, innerhalb der zugelassenen Produkte. Wir besprechen gemeinsam, was für Sie sinnvoll ist, und stellen die Box entsprechend zusammen. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen wir das an.

Was ist der Unterschied zwischen § 40 Abs. 1 und § 40 Abs. 2 SGB XI?

§ 40 Abs. 1 regelt die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also die Produkte in der Pflegebox. § 40 Abs. 2 regelt technische Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, dazu gehört der Hausnotruf. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Wie lange dauert es bis zur ersten Lieferung?

Nachdem wir den Antrag gestellt haben, dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse in der Regel wenige Tage. Danach schicken wir die erste Box auf den Weg. Insgesamt sind es meistens ein bis zwei Wochen.

Kann ich die Pflegebox kündigen?

Ja, jederzeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Wenn Sie die Pflegebox nicht mehr möchten, sagen Sie uns kurz Bescheid und wir stoppen die Lieferung.

Einfach anfragen, wir klären den Rest.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie kurz. Wir schauen gemeinsam, ob und was Ihre Pflegekasse übernimmt.